Wir führen gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen für Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen und Branchen gewissenhaft und präzise durch.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung nach dem UGB gibt es eine Vielzahl von anderweitigen gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen, die durch unsere Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.
Exemplarisch seien hier genannt:
- Prüfungen von Stiftungen
- Freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen verschiedener Rechtsformen in Anlehnung an die Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches.
Unsere jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Jahresabschlussprüfungen und die ständige Aus- und Fortbildung garantieren eine hohe Prüfungsqualität, die durch eine externe Qualitätskontrolle bestätigt wird.