Wertpapiere ab 2011 bzw. 2016
ab 2016 - Dividenden 27,5 % - Steuerreform umgesetzt.
Die Spekulationsbesteuerung für Private/außerbetrieblichen Bereich mit Wertpapieren wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2011 völlig neu geregelt - § 27a EStG:
grundsätzlich wurde diese mit 25 % KEST Abzug für die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös sowie die Früchte (Dividenden) geregelt.
Nachteil für Private: keine Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Werbungskosten z.B. Depotgebühren -> Beispiel mit negativen Auswirkungen:
Privater kauft Aktien um EUR 9.900,- und verkauft diese um EUR 10.000,- -> Gewinn EUR 100,- abzüglich 25 % KEST = EUR 75,- abzüglich Spesen von z.B. EUR 40,- ergibt Nettogewinn (nach Steuern und Spesen) von EUR 35,-;
Vereinfacht kann daher gesagt werden, soweit die Spesen mehr als 75 % des Spekulationsgewinnes erreichen, verbleibt nach Abzug der 25 % KEST kein Gewinn.
Beispiel wie oben - Gewinn EUR 100,- -abzüglich 25 % KEST = EUR 75,- abzüglich z.B. Spesen EUR 80,- = Verlust EUR 5,-!
Im Betriebsvermögen von Einkommensteuerpflichten/Personengesellschaften können die Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt werden (keine MWR zur UGB Bilanz), dies ist ein Vorteil gegenüber dem außerbetrieblichen Bereich, negativ ist, dass sich Teilwertabschreibungen steuerlich nur mit 50 % auswirken.
Im Detail sind daher für Wertpapierkäufe/-verkäufe aufgrund der Übergangsbestimmungen und der eventuellen möglichen Verlustausgleichsoption (§ 27a EStG) bzw. Regelbesteuerungsoption (§ 97 EStG) die Kauf-/Verkaufsdatum und die entsprechende KEST evident zu halten.