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Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32015L0849
Anbei der Link zur EU - Beihilfenbeschwerde
http://ec.europa.eu/competition/forms/intro_de.html
Anbei der Link zur EU-Wettbewerbsseite
http://ec.europa.eu/competition/contacts/index_en.html
Hier gehts zur EU-Rechnungslegung (IAS/IFRS) und Auditing
https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/company-reporting-and-auditing_de
http://ec.europa.eu/internal_market/accounting/ias/index_de.htm
Entscheidung Pfleiderer zur Akteneinsicht zum Schadenersatz nach Kartellverfahren C-360/09 vom 11.6.2011
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1518710761606&uri=CELEX:62009CJ0360
bzw.
Die kartellrechtlichen Bestimmungen der Union, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 101 und 102 AEUV niedergelegten Wettbewerbsregeln, sind dahin auszulegen, dass sie es nicht verbieten, dass eine durch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union geschädigte und Schadensersatz fordernde Person Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält, die den Urheber dieses Verstoßes betreffen. Es ist jedoch Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten, auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts unter Abwägung der unionsrechtlich geschützten Interessen zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen dieser Zugang zu gewähren oder zu verweigern ist.