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Mit der EU VO 2016/679 vom 27.4.2016 (Datenschutz-Grundverordnung) und dem BGBl I 120/2017 (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018) wird der Datenschutz für natürliche Personen grundsätzlich verbessert und für Unternehmen sind gemäß der unmittelbar anzuwendenden EU-VO bzw. Anpassungsgesetz entsprechende Umsetzungen Zeitgerecht durchzuführen.
Besonderheiten ergeben sich aus der Größe des Unternehmens (über 250 MA) bzw. aus den verschiedenen Datenverarbeitungen.
Direkteinstieg - ohne Zeitpunktsangabe:
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