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Ab 2016 für z.B. E-PKW Vorsteuerabzug (voll bis EUR 40.000) und kein Sachbezug - soweit 10 % unternehmerisch genutzt.
Höhere Sachbezüge für "Stinker"PKW lt. Begutachtungssentwurf Steuerreform 2015 - ab 2016.
Grundsätzlich ist für PKW in Österreich kein Vorsteuerabzug möglich - Ausnahmen sind auf einer Liste (VAN, Kleinbusse, ...)
Steuerliche Abschreibung über 8 Jahre für PKW, für VAN 5 Jahre - auch "Stinker".
E-PKW mit Sonderabschreibung (degressiv) möglich - bei 8 Jahre Nutzungsdauer.
Sachbezug 1,5 % p.m. oder 0,75 % p.m.
oder 2 % p.m. ab 2016 für KFZ ab Schadstoffausstoß 120. Elektroautos ohne NOVA und ...
Parkpickerl in Wien - nur bei GIS Nummer online möglich. Offensichtlich nicht für Nicht-Gewerbetreibende = Freie Berufe.
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge.html